Ein Angebot der Evotec GmbH, Arnsberg

Einmalkosten und Stückpreis: zwei Positionen

Der Preis für Drehteile setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der Stückpreis gilt je Teil und fällt mit jeder Lieferung an. Einmalkosten fallen für den Auftrag einmal an, gleichgültig, wie viele Teile folgen. Beide zusammen ergeben den Preis des Auftrags, und beide gehören getrennt ins Angebot.

Warum die Trennung zählt, zeigt der Vergleich zweier Angebote: Hat das eine die Einmalposten schon in den Stückpreis eingerechnet und weist das andere einen niedrigeren Stückpreis mit gesonderten Einmalposten aus, sind die Zahlen erst vergleichbar, wenn man sie auf dieselbe Basis gebracht hat. Das gelingt nur, wenn jede Position benannt ist. Diese Seite nennt dafür keine Beträge und keine Kostenkurve; sie hilft beim Lesen eines Angebots, nicht beim Rechnen.

Ein zweiter Blick gilt dem Folgeauftrag. Kehrt das Teil wieder, stellt sich die Frage, ob ein Einmalposten beim nächsten Mal erneut anfällt oder ob er mit dem ersten Auftrag abgegolten ist. Ein Angebot, das dazu schweigt, lässt Raum für Missverständnisse; die Antwort gehört deshalb in dieselbe Zeile wie die Position selbst.

  • Stückpreis: je Teil, mit jeder Lieferung
  • Einmalkosten: einmal je Auftrag
  • beide getrennt ausgewiesen
  • jede Position mit Umfang benannt
Mögliche Positionen bei Drehteile-Fertigung im Auftrag und die zugehörige Frage
Mögliche PositionFrage an das Angebot
Lehren und PrüfmittelWelche Merkmale werden damit geprüft, und braucht das Teil dafür eine eigene Lehre?
AufnahmevorrichtungenBraucht das Teil eine Vorrichtung, und gehört sie zum Auftrag?
SonderwerkzeugeIst für ein Profil oder eine Kontur ein Sonderwerkzeug nötig?
BearbeitungsdatenWerden Programm- und Bearbeitungsdaten als eigene Position berechnet?
MusterteilWird vor dem Auftrag ein Muster erstellt, und wer gibt es frei?
VerpackungsmittelBraucht das Teil einen Ladungsträger oder eine Sonderverpackung?

Das sind sechs Gruppen möglicher Posten, keine sechs Zusagen. Ein Angebot kann weniger enthalten, wenn Ihr Teil sie nicht braucht, und es kann Positionen ausweisen, die hier nicht stehen. Maßgeblich ist, dass jede einzelne benannt und erklärt ist.

Lehren und Prüfmittel: wofür sie gebraucht werden

Eine Lehre prüft schnell, ob ein Merkmal innerhalb seiner Grenzen liegt. Bei Gewinden ist die Gewindelehre das gebräuchliche Mittel; Gewindelehren beschreibt ISO 1502. Eine Grenzlehre prüft einen Durchmesser: Die Gutseite muss passen, die Ausschussseite darf es nicht. Beide sagen nur „gut“ oder „schlecht“, sie messen keinen Wert.

Eine besondere Prüfvorrichtung kommt hinzu, wenn sich ein Merkmal mit allgemeinen Messmitteln schlecht erfassen lässt, etwa der Lauf zwischen zwei Durchmessern, die gemeinsam aufgenommen werden müssen. Dass solche Mittel als Einmalposten auftauchen können, liegt an ihrer Herkunft: Sie entstehen für ein bestimmtes Teil und eine bestimmte Zeichnung, nicht für jede Lieferung neu.

Ob eine Lehre oder Vorrichtung für Ihr Teil nötig ist, hängt von den Angaben der Zeichnung ab. Fragen Sie, welches Merkmal sie prüfen soll, ob sie einzeln aufgeführt ist und wem sie danach gehört.

  • Gewindelehre: Gewinde auf „gut“ oder „schlecht“
  • Grenzlehre: Durchmesser innerhalb der Grenzen
  • Prüfvorrichtung: Merkmal, das ein allgemeines Messmittel schlecht erfasst

Quelle: ISO 1502 für Gewindelehren. Was die Norm im Einzelnen verlangt, steht in der Norm selbst.

Musterteil und Freigabe

Ein Musterteil oder Referenzteil zeigt vor dem Auftrag, wie das Ergebnis aussieht. Für das Angebot sind zwei Fragen wichtig: Wer gibt das Muster frei, und auf welcher Zeichnungsrevision beruht es? Wer das nicht vorab klärt, streitet später darüber, an welchem Stand ein Folgeteil zu messen ist. Das Muster dient dann als Vergleich; die Zeichnung ersetzt es nicht.

Zur Freigabe gehört außerdem, was nach einer Freigabe geschieht. Wird das Muster aufbewahrt, und für welchen Zeitraum? Wer entscheidet, wenn Muster und Zeichnung voneinander abweichen? Und kann der Auftraggeber ein Muster verlangen, ohne dass eine neue Position entsteht? Solche Fragen sind unbequem, aber sie lassen sich vor der Bestellung beantworten und danach kaum noch.

Fragen an jedes Angebot

Fünf Fragen genügen, um ein Angebot auf seine Einmalposten hin zu lesen. Ihre Reihenfolge ist Absicht: erst der Ausweis, dann das Eigentum, dann der Verbleib. Die Betriebsmittel-Checkliste formuliert sie für jedes Betriebsmittel Ihres Teils.

  1. Welche Einmalposten stehen im Angebot, und was umfasst jeder?
  2. Sind sie vom Stückpreis getrennt ausgewiesen?
  3. Wem gehört jedes Betriebsmittel nach der Bezahlung?
  4. Wer ist für die Aufbewahrung verantwortlich?
  5. Mit welchem Zeichnungsstand ist es freigegeben?

Häufige Fragen

Eine Lehre prüft ein Merkmal, etwa ein Gewinde, schnell auf „gut“ oder „schlecht“. Ob sie für Ihr Teil nötig ist, hängt von den Zeichnungsangaben ab.

Verfasst von der Evotec GmbH, Arnsberg · Stand 03.10.2026

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